
Leistung in der Zuchtstutenprüfung:
Notwendig ist eine Beurteilung im Freispringen von 8,0 oder besser und zusätzlich ein Zuchtwert Springen, basierend auf den Bewertungen in der Zuchtstutenprüfung, von mindestens 125 Punkten. Waren beide Elternteile im Springpferdeprogramm eingetragen, dann werden neben der Freispringnote von mindestens 8,0 keine Anforderungen hinsichtlich des Zuchtwertes gestellt.
Eigene Sporterfolge:
Verlangt werden fünf Placierungen an erster bis fünfter Stelle in Springprüfungen der Klasse M und besser oder fünf Placierungen an erster bis fünfter Stelle in Springpferdeprüfungen der Klasse L und besser, wenn die Stute nur bis zum Alter von sechs Jahren im Sport war.
Nachkommenerfolge:
Mindestens zwei Nachkommen müssen im Springsport erfolgreich sein. Einer dieser Nachkommen muss Placierungen in Springprüfungen der Klasse S, der andere in Springprüfungen der Klasse M haben.
Ebenfalls ausgewählt werden Mütter und rechte Schwestern von Pferden, die international erfolgreich sind und in der Wertungsliste der Zuchtweltmeisterschaft der Sportpferde (WBFSH) geführt werden.