
Bei der Zuchtstutenprüfung werden die Grundgangarten, die Springanlage beim Freispringen sowie die Rittigkeit durch einen Fremdreiter beurteilt. Dies geschieht entweder im Rahmen einer Stations- oder Feldprüfung.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt ab 2006 in halben Noten, es steht die Notenskala von 0 (= nicht geeignet) bis 10 (= ausgezeichnet) zur Verfügung. Im Abschlusszeugnis werden Teilnoten für Grundgangarten, Rittigkeit und Springen vergeben.
Nach abgelegter Prüfung wird für jede Teilnehmerin eine Stallplakette sowie ein Prüfungszeugnis ausgegeben. Eine Platzierung nicht. In dem Fall, dass die Stute noch nicht zur Stutbuchaufnahme vorgestellt worden ist, erhält die Zuchtstutenprüfung erst dann Gültigkeit, wenn die Stute in das Zuchtbuch aufgenommen worden ist.
Die Richterkommission besteht aus einem/r Vertreter/in der Verbandsführung sowie einem/r Turnierrichter/in. Das Richtergremium wird durch einen Testreiter ergänzt, der die Rittigkeitsnote vergibt.