
Auf den Zuchtstutenprüfungen wird Ihre Stute in der Regel auch gleich in das Zuchtbuch aufgenommen. Meist wird dabei auf die Vorstellung auf der Dreiecksbahn verzichtet. Die Richter haben die Möglichkeit, sich schon während des Freispringens ein Urteil über Schwung und Elastizität des Trabes zu bilden. Nach dem Freispringen wird zur Vergabe der Gebäudenoten die Stute ohne Gamaschen oder Bandagen vor den Richtern aufgestellt. Durch das Führen von den Richtern weg und auf die Richter zu, wird die Korrektheit beurteilt. Nach dem Fremdreitertest wird auf dem Schrittring der Schritt und der Gesamteindruck benotet. Für die Aufnahme fallen die üblichen Kosten an.